Änderungen für die „Wiederkehrende Begutachtung gem. §57a KFG 1967“ (Pickerlüberprüfung)

In der untenstehenden Tabelle sind die Änderungen für die jeweiligen Fahrzeugklassen klar und übersichtlich dargestellt. Diese Änderungen beinhalten nicht nur die Begutachtungsintervalle und Toleranzzeiträume, sondern auch die Mitführpflicht sowie die Nutzungsdauer bei schweren Mängeln.

Für weitere Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung! 06133/3132